Fragen zum Strom der Stadtwerke Stuttgart

Woher stammt der Ökostrom der Stadtwerke Stuttgart?Unser Ökostrom stammt zu mindestens 70% aus Neuanlagen, die nicht älter als 6 Jahre sind. Bei der Erzeugung unseres Ökostroms entstehen keine klimaschädlichen CO2-Emmissionen. Wir arbeiten ausschließlich mit Energieerzeugern zusammen, die keinerlei wirtschaftliche Beziehungen zu Atomkraftwerksbetreibern unterhalten. 
Ist unser Ökostrom zertifiziert?Ja, unser Ökostrom lassen wir jedes Jahr vom TÜV Nord prüfen und zertifizieren. Zudem sind unsere Tarife mit dem OK-Power-Plus Label ausgezeichnet.
Wo erfahre ich meinen Stromverbrauch?Ihren Jahresstromverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. 
Sollten Sie keine Verbrauchsdaten zur Hand haben, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren: 
• Single-Haushalt: 1.800 kWh/Jahr 
• 2-Personen-Haushalt: 2.500 kWh/Jahr 
• 3-Personen-Haushalt: 3.400 kWh/Jahr 
• 4 Personen-Haushalt: 4.000 kWh/Jahr
Was bedeutet Arbeitspreis?Der Arbeits- oder auch Verbrauchspreis ist der Strompreis pro Kilowattstunde. Dieser gibt an, wie teuer eine Kilowattstunde Strom ist. Er wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet und auf der Stromrechnung extra aufgeführt.
Was ist der Grundpreis?Der Grundpreis ist neben dem Arbeitspreis die zweite Komponente einer Stromrechnung. Dieser ist vom Verbrauch unabhängig und kann monatlich oder jährlich erhoben werden. Der Grundpreis deckt feste Kosten wie etwa für die Zähler und die Abrechnung ab.
Für was steht die Abkürzung kWh?Die Abkürzung kWh steht für Kilowattstunde. In dieser Einheit werden vor allem Strom-, Gas- aber auch Heizwärmekosten abgerechnet und mit Messeinrichtungen wie dem Strom- oder Gaszähler erfasst.
Wie einfach ist der Wechsel zu den Stadtwerken Stuttgart?

Ganz einfach, Sie müssen lediglich uns einen Auftrag zur Energiebelieferung erteilen. Am einfachsten geht dies über unseren Tarifrechner. Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger über nehmen wir für Sie.

Weitere Fragen und Antworten zum Lieferantenwechsel finden sie hier: FAQ Lieferantenwechsel

Gibt es Sondertarife für Zweitarifzähler, Nachtspeicherheizungen oder Zähler für Wallboxen?Ja, auch für diese Zähler bieten wir Ökostrom an. Für ein Angebot hierfür wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter.

Fragen zu Erd- und Biogas

Woher stammt das Gas der Stadtwerke Stuttgart?Bei unserem Erdgas handelt es sich um handelsübliches Erdgas. 
Unser Biogas stammt zu 100 % aus Anlagen in EU-Ländern und wird ausschließlich aus biogenen Reststoffen und Abfällen erzeugt.
Erfüllen die Biogastarife gesetzliche Vorgaben?
  • Unser Biogastarif mit 10 % Biogasbeimischung erfüllt die Anforderungen des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes des Landes Baden-Württemberg.
     
  • Unser Biogastarif mit 65 % Biogasbeimischung sowie unser 100 % Biogastarif erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Diese gelten seit Anfang 2024 für alle neu eingebauten Heizungen in Neubau- und Bestandsgebäuden.
Haben die Gasverträge eine Erstvertragslaufzeit?Ja, unsere Gasverträge für Neukunden haben eine Erstvertragslaufzeit von 12-Monaten. Nach dieser Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um je einen Monat.
Welche Kündigungsfrist gilt?Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf Laufzeitende gekündigt werden.

Fragen zum dynamischen Stromtarif

Warum braucht es einen Smart Meter?Im dynamischen Tarif ändert sich der Strompreis stündlich. Damit die Abrechnung des gesamten Stromverbrauchs korrekt erfolgen kann, muss auch die Messung des Stromverbrauchs auf stündlicher Basis erfolgen. Dazu wird ein Smart Meter eingesetzt, der den Stromverbrauch auf Stundenbasis digital misst und über ein gesichertes Daten-Gateway an den Messtellenbetreiber (das ist die Stuttgart Netze GmbH) versendet. Von dort werden die Messdaten an uns als Ihren Stromlieferanten weitergeleitet. Ein herkömmlicher Stromzähler hat keine Möglichkeit zum Datenversand und kann nur stündlich messen, wenn man stündlich ablesen geht. Das ist sicher nicht praktikabel.
Was muss ich tun, um einen Smart Meter zu bekommen?Ab dem 01.01.2025 können alle interessierten Personen einen Smart Meter (in der Sprache der Energiebranche ein „Intelligentes Messsystem“, „iMSys“) bekommen. Um Ihnen den Wechsel in den dynamischen Tarif einfach zu machen, übernehmen wir die Bestellung des „iMSys“ beim Messstellenbetreiber. Im Rahmen des Abschlusses des Stromliefervertrags erteilen Sie uns eine entsprechende Vollmacht. Die mit der Installation verbundenen Kosten werden vom Messstellenbetreiber festgelegt. Sie betragen aktuell rund 100 EUR (brutto). Diese Kosten rechnet der Messtellenbetreiber, die Stuttgart Netze GmbH, direkt mit Ihnen ab. Aktuell muss für die Installation eines „iMSys“ mit einem Zeitbedarf von 3 bis 4 Monaten gerechnet werden. Und es kann vorkommen, dass in Ihrem Gebäude die Datenfernübertragung nicht funktioniert. In diesem Fall kann das „iMSys“ leider nicht installiert werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Digitalten Stromzähler 
und einem Smart Meter (intelligentes Messsystem?
Ein digitaler Stromzähler zeigt den Verbrauch nur am Display an und hat keine Datenübertragung.
Ein Smart Meter (intelligentes Messsystem) besteht aus einem digitalen Zähler plus Kommunikationsmodul (Gateway) und übermittelt die Verbrauchsdaten automatisch an den Messstellenbetreiber.
Wodurch werden die stündlichen Preise 
des dynamischen Tarifs beinflusst?
Die Preise an der Strombörse „Epex Spot“ reagieren auf das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Wenn viel Wind weht und zusätzlich über Deutschland die Sonne scheint, ist das Angebot aus Strom aus regenerativer Stromerzeugung hoch und die Preise häufig niedrig. Besonders bei niedrigem Stromverbrauch, etwa am Wochenende. Dann kommen sogar negative Preise vor. Umgekehrt kann an einem Tag mit hohem Stromverbrauch (z. B. ein Werktag mit hoher Stromnachfrage aus der Industrie) und mit wenig grüner Stromerzeugung (etwa wenn kaum Wind weht) das Preisniveau hoch sein. Aufgrund dieser Faktoren, die sich kontinuierlich ändern, stellt sich für jede Stunde ein anderer Strompreis an der Strombörse „Epex Spot“ ein.
Sind die stündlichen Strompreise nach oben gedeckelt 
oder nach unten begrenzt?
Nein. Wir geben die Preise genau in der Höhe an Sie weiter, wie sie sich an der Strombörse „Epex Spot“ einstellen und berücksichtigen nur noch die Umsatzsteuer in der gültigen Höhe. Das ist der dynamische Energie-Arbeitspreis. Dazu kommt in jeder Stunde in gleicher Höhe der Sockel-Arbeitspreis.
Aus welchen Preiselementen besteht 
der dynamische Stromtarif "ÖkostromDyna"?
Der dynamische Stromtarif „ÖkostromDyna“ besteht aus drei Preiselementen:

Grundpreis: Der Grundpreis beinhaltet Kosten aus dem Grundpreis des örtlichen Stromnetzbetreibers, das Entgelt für den Messstellenbetrieb (vgl. für beides www.stuttgart-netze.de) sowie unsere Kosten für die Abwicklung.

Dynamischer Energie-Arbeitspreis: der Energie-Arbeitspreis ändert sich stündlich und wird direkt von der Strombörse „Epex Spot“ übernommen (vgl. www.epexspot.com/en/market-data)

Sockel-Arbeitspreis: Der Sockel-Arbeitspreis deckt die Kosten der Stromlieferung, die nicht unmittelbar aus der Stromerzeugung resultieren. Dazu gehören insb. die Netzentgelte des örtlichen Stromnetzbetreibers und die Konzessionsabgabe (vgl. für beides www.stuttgart-netze.de), Umlagen (vgl. www.netztransparenz.de), die Stromsteuer sowie unser Entgelt für Vertrieb und Service.
Warum zahle ich keinen festen Abschlag mehr?Der Arbeitspreis ändert sich stündlich und in jeder Stunde ist der Stromverbrauch anders – abhängig davon, wann Sie welche Stromverbraucher nutzen. Daher sind auch jeden Monat die Kosten des Stromverbrauchs anders. Damit Ihre Kostenoptimierung schnell bei Ihnen ankommt, ermitteln wir monatlich den korrekten Abrechnungsbetrag und ziehen diesen Betrag von Ihrem Konto ein. Parallel können Sie in der SWS-App jederzeit die Verbrauchsmengen und -kosten der letzten Tage, Wochen und Monate einsehen. Sie haben damit Kontrolle über Ihre Stromkosten.
Wir lange läuft mein Vertrag mindestens und 
wie schnell kann ich ihn kündigen?
Der Vertrag wird für eine Erstlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Nach der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Muss ich den dynmaischen Taif während 
der gesamten Vertragslaufzeit nutzen?
Nein. Sollten Sie sich während der Erstlaufzeit gegen eine weitere Nutzung des dynamischen Tarifs entscheiden, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat in das Produkt „Ökostrom12“ wechseln, unser klassisches Festpreisprodukt. Sie werden weiter durch uns mit Strom beliefert und ab diesem Tag mit dem festen Strompreis abgerechnet, der zum Termin des Wechsels für das Produkt „Ökostrom12“ gültig ist.
Wann beginnt die Vertragslaufzeit? 
Ab wann wird der dynamische Tarif abgerechnet?
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Bestätigung des Vertragsschlusses durch uns in Textform. Sollte zu diesem Termin bereits ein Smart Meter bei Ihnen installiert sein, werden wir unmittelbar den dynamischen Tarif „ÖkostromDyna“ für Ihren Stromverbrauch abrechnen. Wenn bei Ihnen noch kein Smart Meter installiert ist, fehlt uns zu Beginn des Vertrages die Abrechnungsgrundlage für den dynamischen Tarif. Wir werden daher die Stromlieferung zunächst zu den Konditionen unseres bewährten Tarifs „Ökostrom12“ aufnehmen und mit dem Strompreis abrechnen, der zum Beginn der Vertragslaufzeit gültig ist. Sobald der Smart Meter installiert und der Datenversand läuft, beginnen wir mit der Abrechnung des dynamischen Tarifs.
Für wen ist ein dynamischer Tarif besonders geeignet?Ein dynamischer Tarif setzt darauf, dass ein Stromverbraucher steuern kann, zu welchen Zeiten der Verbrauch stattfindet. Das trifft insbesondere auf solche Stromverbraucher zu, die Energie speichern können, also bspw. Elektro-Autos. Das Laden der E-Auto-Batterie kann gezielt in Stunden mit niedrigen Preisen verschoben werden. Auch für Nutzer von Wärmepumpen (bei denen die Wärme in einem Pufferspeicher zwischengespeichert wird) kann ein dynamischer Tarif interessant sein.
Warum benötige ich das OnlinePortal für den dynamischen Tarif?Die Logik des dynamischen Tarifs besteht darin, dass sich der Arbeitspreis stündlich ändert. Damit Sie ständig auf dem Laufenden sind und Ihre Stromverbraucher kostenoptimiert steuern können, stellen wir Ihnen mit Hilfe unseres OnlinePortals die Strompreise der kommenden Stunden bereit. Immer gegen 14 Uhr werden die Preise für den folgenden Tag ergänzt. Außerdem sehen Sie jederzeit im Portal  die zurückliegenden Tage, Wochen und Monate die verbrauchten Strommengen und die damit verbundenen Kosten.
Kann ich den dynamischen Tarif auch außerhalb Stuttgart beziehen?Nein, aktuell bieten wir den dynamischen Stromtarif nur im Stuttgarter Netzgebiet an. 

Fragen zum Lieferantenwechsel

Wie einfach ist der Wechsel zu den Stadtwerken Stuttgart?Ganz einfach, Sie müssen lediglich uns einen Auftrag zur Energiebelieferung erteilen. Am einfachsten geht dies über unseren Tarifrechner. Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger über nehmen wir für Sie.
Welche Daten brauche ich, um zu den Stadtwerken Stuttgart zu wechselnZählernummer oder Malo, Name des aktuellen Energieversorgers, ungefährer Jahresverbrauch – das benötigen Sie, um zu Ökostrom, Erd- oder Biogas der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft zu wechseln. Diese Daten finden Sie auf Ihrer bisherigen Strom- bzw. Gasrechnung. Außerdem benötigen wir Ihre Adresse und Ihre Bankverbindung.
Wie lange dauert es, bis ich nach Vertragsabschluss von den Stadtwerken Stuttgart beliefert werdeBei einem Lieferantenwechsel in der Regel ca. sechs Wochen, nachdem Ihr ausgefüllter Vertrag bei uns eingegangen ist. Dies ist abhängig von der Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres bisherigen Liefervertrages. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Ersten eines Monats, außer bei Einzügen. Hier wird die Versorgung zum Einzugsdatum beantragt. Sobald wir den genauen Termin des Versorgerwechsels kennen, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung. 
Wo finde ich meine Strom- bzw. Gaszählernummer?Ihre Strom- bzw. Gaszählernummer finden Sie am einfachsten auf Ihrer bisherigen Strom- bzw. Gasrechnung. Liegt Ihnen diese nicht mehr vor, so steht die Nummer auch direkt auf dem Zählerkasten. Den finden Sie entweder direkt in Ihrer Wohnung oder im Keller. Manchmal hat leider nur der Hausmeister Zugang zu den Zählern der Mieter – dann müssten Sie sich an ihn wenden. Die Daten benötigen wir für die Ummeldung der Stromversorgung auf uns. Zum Wechseltermin sollte der Kunde seinem alten Lieferanten den abgelesenen Zählerstand mitteilen. Oft schickt der alte Versorger ein Ableseformular zum Wechseltermin, aber das wird sehr unterschiedlich gehandhabt, oft wird auch einfach geschätzt. Ein abgelesener Zählerstand ist einem geschätzten Zählerstand immer vorzuziehen.
Was ist die MaLo-ID?Die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) ist eine 11-stellige Zahl zur eindeutigen Kennzeichnung des Verbrauchsortes. Sie finden diese auf Ihrer Energieabrechnung oder erhalten sie vom zuständigen Netzbetreiber.
Muss ich meinem jetzigen Lieferanten selbst kündigen?Bei der Onlinebestellung können Sie uns den Auftrag zur Kündigung des bisherigen Energievertrages beauftragen, dann übernehmen wir die Kündigung für Sie.
Wo erfahre ich meinen Stromverbrauch?Ihren Jahresstromverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Sollten Sie keine Verbrauchsdaten zur Hand haben, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:
    Single-Haushalt: 1.800 kWh/Jahr
    2-Personen-Haushalt: 2.500 kWh/Jahr
    3-Personen-Haushalt: 3.400 kWh/Jahr
    4 Personen-Haushalt: 4.000 kWh/Jahr
Wo erfahre ich meinen Gasverbrauch?Ihr Jahresverbrauch wird auf Ihrer alten Strom- bzw. Gasrechnung ausgewiesen. Sollten Sie keine Verbrauchsdaten zur Hand haben können Sie sich an diesen Durchschnittswerten orientieren. 

    Kochgas: 1.000 kWh/Jahr
    bis 30 m² Heizfläche: 4.800 kWh/Jahr
    bis 50 m² Heizfläche: 8.000 kWh/Jahr
    bis 100 m² Heizfläche: 16.000 kWh/Jahr
    bis 120 m² Heizfläche: 19.000 kWh/Jahr
    bis 200 m² Heizfläche: 30.000 kWh/Jahr

Bitte beachten Sie: Bei den angegebenen Werten handelt es sich um Durchschnittswerte. Der tatsächliche Verbrauch kann je nach Heizungsart, Gebäude (Alter, Dämmung etc.) sowie individuellem Heizverhalten deutlich abweichen.



 

 

Fragen zu Zahlungen

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?Sie können Ihre Zahlungen bei uns ganz bequem per SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) leisten. 
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Betrag selbst zu überweisen.
Zu welchem Termin wird der monatliche Abschlag fällig?Der monatliche Abschlag ist immer zum 15ten eines Monats fällig.
Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?

Ja, Ratenzahlungen können grundsätzlich angeboten werden – jedoch nur auf bereits erstellte Abrechnungen.
Bitte beachten Sie: Offene Abschlagszahlungen können nicht über eine Ratenzahlung beglichen werden.

Wenn Sie eine Ratenzahlung wünschen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Halten Sie hierzu Ihre Kundennummer und die entsprechende Abrechnung bereit. Gemeinsam prüfen wir die Möglichkeiten und informieren Sie über den weiteren Ablauf.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?Die Änderung der Bankverbindung benötigen wir schriftlich. Gerne können Sie hierfür unser Onlineformular nutzen.
Kann ich den monatlichen Abschlag erhöhen?Den Abschlag dürfen Sie jederzeit erhöhen. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich oder persönlich in unserer EnergiePlaza mit.
Kann ich den Abschlag reduzieren?Der Abschlag kann nur unter bestimmten Voraussetzungen reduziert werden. Bitte kontaktieren Sie uns einfach.
Auf welcher Grundlage wird der Abschlag berechnet.Die Höhe der Abschlagszahlungen wird anhand von Verbrauchswerten aus dem Vorjahr ermittelt. 
Wie lautet die Bankverbindung der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH?Baden-Württembergische Bank Stuttgart 
IBAN DE42 6005 0101 0004 5679 03 
BIC SOLADEST600
Welchen Verwendungszeck gebe ich an?Bitte geben Sie immer Ihre Vertragsnummer an damit wir Ihre Zahlung verbuchen können.

 

Fragen zur Abrechnung?

Wann erfolgt die Jahresabrechnung?In der Regel einmal pro Jahr – der genaue Zeitpunkt richtet sich nach dem Ablesezeitraum des Netzbetreibers.
Was bedeutet Arbeitspreis?Der Arbeits- oder auch Verbrauchspreis ist der Preis pro Kilowattstunde (kWh). Dieser gibt an, wie teuer eine Kilowattstunde ist. Er wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet und auf der Rechnung extra aufgeführt.
Warum wird Gas in kWh und nicht in m³ abgerechnet?Der Gaszähler misst das verbrauchte Volumen in Kubikmetern (m³), aber für die Abrechnung wird der Energieinhalt in Kilowattstunden (kWh) verwendet, da der tatsächliche Energiegehalt von Erdgas schwankt. 
Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt mithilfe des Brennwertes (der die Energiemenge pro Kubikmeter angibt) und der Zustandszahl (die Druck und Temperatur berücksichtigt). 
Dies stellt sicher, dass Kunden nur für die tatsächliche Energiemenge bezahlen, die sie erhalten haben.
Für was steht die Abkürzung kWh?Die Abkürzung kWh steht für Kilowattstunde. In dieser Einheit werden vor allem Strom-, Gas- aber auch Heizwärmekosten abgerechnet und mit Messeinrichtungen wie dem Strom- oder Gaszähler erfasst.
Was ist der Grundpreis?Der Grundpreis ist neben dem Arbeitspreis die zweite Komponente einer Energierechnung. Dieser ist vom Verbrauch unabhängig und kann monatlich oder jährlich erhoben werden. 
Der Grundpreis deckt feste Kosten wie etwa für die Zähler und die Abrechnung ab.
Wie lange braucht es bis die Jahresabrechnung erstellt wird?In der Regel erhalten Sie Ihre Abrechnung ca. 6 Wochen nach erhalte des Zählerstandes.
Wie errechnet sich der neue Abschlag?Der Abschlag ergibt sich auf Grundlage Ihres aktuellen Jahresverbrauch und der aktuellen Konditionen.
Wie erhalte ich mein Guthaben aus der Abrechnung?Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat haben, wird Ihnen das Guthaben automatisch auf das uns bekannte Bankkonto überwiesen. 
Liegt uns kein SEPA-Mandat vor müssen Sie uns Ihre Bankverbindung schriftlich oder persönlich im Kundencenter mitteilen.

 

Fragen zu Namens- oder Adressänderung

Ich habe meinen Familienname geändert, wie gehe ich vor?Für die Umschreibung benötigen wir die Vertragsnummer, ihre Kontaktdaten sowie eine Kopie der Bestätigung (Bsp. Eheurkunde). 
Bitte teilen Sie uns dies schriftlich oder persönlich in unserer EnergiePlaza mit.
Ich möchte den Vertrag einer verstorbenen Person auf mich übertragen lassen – wie gehe ich vor?Für die Umschreibung benötigen wir die Vertragsnummer, ihre Kontaktdaten sowie eine Kopie der Sterbeurkunde. 
Bitte teilen Sie uns dies schriftlich oder persönlich in unserer EnergiePlaza mit.
Ich möchte nur die Rechnungsanschrift ändern lassen - der Liefervertrag bleibt auf der Lieferanschrift bestehen.Eine Änderung der Rechnungsanschrift können Sie uns schriftlich mit angabe Ihrer Vertragsnummer und der neuen Rechnungsanschrift mitteilen.

Fragen zu An-, Ab- oder Ummeldung

Ich ziehe um und möchte in meiner neuen Wohnung Ökostrom der Stadtwerke Stuttgart beziehen. 
Was muss ich jetzt beachten?
Sie sollten die Anmeldung für Gas möglichst schon vor dem Umzug bzw. Einzug einleiten. Seit Juni 2025 können wir einen Einzug nur noch in die Zukunft anmelden. Sobald Sie wissen, wann Sie die neue Wohnung übernehmen und welche Zählernummer oder Malo-ID (Marktlokations-ID) zur Wohnung gehört, lassen Sie uns am besten den Auftrag zur Lieferung für die neue Wohnung zukommen. Vermerken Sie auf Ihrem Auftrag bitte das Datum der Wohnungsübernahme, die Zählernummer(n) oder die Malo-ID und den voraussichtlichen Jahresverbrauch. Wenn Sie beim Einzug in eine neue Wohnung nicht aktiv einen Stromversorger auswählen, entsteht automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger (Lieferant vor Ort) zu dessen Standardtarif. Der Grundversorgertarif ist meist sehr teuer und kein Ökostrom. Der Vertrag mit dem Grundversorger kann unter Einhaltung der üblichen Fristen jederzeit von einem neuen Lieferanten wieder gekündigt werden.
Ich ziehe aus. Was muss ich tun?Seit Juni 2025 ist eine An- und, oder Abmeldung auf Grund eines Auszuges nur noch in die Zukunft möglich. Daher müssen Sie uns Ihren Einzug und, oder Auszug möglichst früh mitteilen. Am einfachsten geht dies über unser Umzugsformular.
Ich ziehe weg aus Stuttgart. Kann ich auch außerhalb von Stuttgart Energie beziehen?Ja, unser Ökostrom und Gas bieten wir nicht nur in Stuttgart an. In ganz Baden-Württemberg können wir Sie mit Ökostrom und Gas beliefern.
Was benötige ich für die Umzug?Ein Umzug ist immer eine Ab- und eine Anmeldung. Daher werden hierfür die An- sowie die Abmeldedaten benötigt.
Welche Daten werden für die Abmeldung benötigt?Für eine Abmeldung benötigen wir Ihre persönliche Daten (Vorname und Familienname), Ihre Zählernummer oder die Malo (Marktlokations-ID), das Datum zu wann die Belieferung enden soll sowie Ihre neue Adresse für die Schlussrechnung. 
Welche Daten werden für die Anmeldung benötigt?Für eine Abmeldung benötigen wir Ihre persönliche Daten (Vorname und Familienname), die neue Lieferanschrift, Ihre Zählernummer oder die Malo (Marktlokations-ID) sowie das Datum zu wann die Belieferung beginnen soll.
Kann ich mich telefonisch Ab-, An- bzw. Ummelden?Nein, dies ist nur schriftlich (E-Mail oder Post) oder persönlich in unserer EnergiePlaza möglich. Alternativ können Sie unser Onlineformular nutzen.
Wann teile ich meine Zählerstand mit?Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand nach erfolgter Übergabe mit. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Vertrag zuvor schon ab bzw. angemeldet haben müssen.
Wie teile ich meinen Zählerstand mit?Am einfachsten über unser Onlineformular. Alternativ können Sie uns den Stand auch schriftlich mitteilen. 

Fragen zu den Wärmepumpentarifen bzw. Neuregelung § 14a EnWG - steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen? 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG sind Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die vom Netzbetreiber flexibel gesteuert werden können, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Dazu zählen: 

• Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizvorrichtungen / Heizstäbe 
• Nicht öffentliche Ladesäulen 
• Zentral steuerbare Klimaanlagen 
• Stromspeicher, die Strom aus dem Netz beziehen.

Für wen gilt die Neuregelung des § 14a EnWG?

Die Neuregelung gilt für alle Anlagenbetreiber, deren steuerbare Verbrauchseinrichtung ab dem 01. Januar 2024 in Betrieb genommen und vom Installateur beim Netzbetreiber angemeldet wurden/werden.

Für Bestandsanlagen, die bis zum 31. Dezember 2023 in Betrieb genommen wurden, gelten entweder Übergangsregelungen oder Bestandschutz.

  1. Bestandsschutz: Verbrauchseinrichtungen ohne Vereinbarung nach §14a EnWG, die vor dem 1. Januar 2024 errichtet und bereits in Betrieb genommen wurden, genießen Bestandsschutz. Für diese Anlagen bleibt alles unverändert.
     
  2. Übergangsregelungen: Für bestehende Verbrauchseinrichtungen, die bereits eine Vereinbarung nach §14a (alt) EnWG mit dem Netzbetreiber festgelegt haben, hat die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen festgelegt.
  • Gültigkeit der aktuellen Vereinbarungen: Bis zum 31. Dezember 2028.
  • Zukunft: Nach diesem Datum sollen diese Anlagen in das neue 14a-Modell überführt werden.
  • Freiwilliger Wechsel: Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die neue Regelung zu wechseln. Ein Wechsel kann aber – sofern einmal vollzogen – nicht rückgängig gemacht werden.

 

Wie profitiere ich von der Neuregelung?Wenn Sie eine Anlage nach §14a EnWG betreiben, profitieren Sie von einer Reduktion der Netzentgelte. Sie haben die Möglichkeit, aus drei verschiedenen Modulen zur Netzentgeltreduzierung zu wählen. Zunächst werden Sie automatisch in Modul 1 eingestuft. Wenn Sie möchten und Ihre Anlage die technischen Anschlussbedingungen und Mindestanforderungen erfüllt, können Sie jedoch einen Wechsel zu Modul 2 beantragen oder das Zusatzmodul 3 in Anspruch nehmen.
Welche Arten der Netzentgeltreduzierung („Module“) gibt es?

Modul 1: 

  • Ist das sogenannte Grundmodul, dass Sie automatisch erhalten, wenn Sie sich nicht aktiv gegen dieses Modul entscheiden. 
  • Gewährung einer vom Verbrauch unabhängigen, pauschalen Reduktion in € pro Jahr
  • Für Geräte ohne und mit separatem Zähler 

Modul 2: 

  • Lohnt sich insbesondere bei hohen Verbräuchen
  • Gewährung einer prozentualen Reduktion um 60% der variablen Netzentgelte
  • Kann ausschließlich für Geräte mit separatem Zähler gewählt werden

     

Modul 3: 

  • Seit 1. April 2025 in Ergänzung zu Abrechnungsmodul 1 wählbar
  • Gewährung eines zeitvariablen Netzentgeltes mit drei Tarifstufen: eine Standardtarifstufe (ST), eine Hochlasttarifstufe (HT) für Tageszeiten mit besonders hoher prognostizierter Auslastung und eine Niedriglasttarifstufe (NT) für Zeiten mit besonders niedriger prognostizierter Auslastung
  • Ausschließlich für intelligente Messsysteme ohne registrierende Leistungsmessung verfügbar
Wem teile ich meine Modulauswahl mit? Ihre Modulauswahl können Sie Ihrem Netzbetreiber bei der Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung mitteilen. Wenn Sie sich nicht aktiv für ein Modul entscheiden, erhalten Sie automatisch das Grundmodul (Modul 1). 
Wann und wie erhalte ich das reduzierte Netzentgelt?

Die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte erfolgt in einer Rechnung über uns, Ihrem Energielieferanten. 

 

Hinweis: Für die Rechnungserstellung ist es notwendig, dass Ihr Netzbetreiber Ihre Daten richtig und zeitnah an uns übermittelt. Als Ihr Lieferant sind wir vollständig auf die Vorarbeit und Mitwirkung Ihres Netzbetreibers angewiesen. Wir bitten um Ihr Verständnis, falls es in diesem Vorgang zu Verzögerungen oder zu mehrfachen Rechnungsstellungen kommen sollte.

 

Wieviel Geld spare ich mit meinem Modul? 

Die Höhe der Entlastung ist abhängig vom Netzentgelt Ihres zuständigen Netzbetreibers. 

Alle Netzbetreiber sind verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Die Details zur Entlastung Ihres Moduls können Sie dem Preisblatt für das jeweilige Jahr Ihres Netzbetreibers entnehmen.

An meinem separaten Zähler sind mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen installiert. Kann ich trotzdem das Modul 2 auswählen? Für die Auswahl von Modul 2 ist es möglich, mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen hinter einem separaten Zähler zu installieren. Bitte beachten Sie, dass Modul 2 nur dann auswählbar ist, wenn ausschließlich steuerbare Verbrauchseinrichtungen vorhanden sind. Sollte sich hinter dem separaten Zähler eine Anlage befinden, die nicht die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt, kann Modul 2 nicht ausgewählt werden. In diesem Fall stehen Ihnen lediglich Modul 1 und als Erweiterung Modul 3 zur Verfügung.
Bietet die SWS einen §14a EnWG-Tarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen an? 

Einen speziellen 14a EnWG-Stromtarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen bieten wir nicht an - dennoch können Sie unseren 100% Ökostrom für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung beziehen und von der Neuregelung §14a EnWG profitieren! 

Sie haben einen Zähler, über den Ihr gesamter Strom (Haushalt und steuerbare Verbrauchseinrichtung) fließt? – Dann freuen wir uns, wenn Sie sich für einen unserer Ökostromtarife (Ökostrom12 oder ÖkostromFlex) entscheiden.

Sie haben Modul 2 ausgewählt und einen eigenen, separaten Zähler für Ihre steuerbare Anlage? – Dann nutzen Sie doch unsere vergünstigten Wärmepumpentarif Modul 2.

Benötige ich für den Anschluss der steuerbaren Verbraucher einen separaten Zähler?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen können entweder über den regulären Haushaltsstromzähler oder über einen separaten Zähler angeschlossen werden – ein separater Zähler ist nicht zwingend notwendig. Je nach Anschlussart ergeben sich Unterschiede bei der Auswahl der Abrechnungsmöglichkeiten für das reduzierte Netzentgelt:

Modul 2 kann nur gewählt werden, wenn der Stromverbrauch Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung(en) über einen separaten Zähler gemessen wird.

Muss ich meine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden? Es besteht die Verpflichtung, jede technische Inbetriebnahme einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung dem Netzbetreiber im Voraus mitzuteilen. In der Regel übernimmt Ihr Installateur die Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber. Wenn Sie die Anmeldung selbst vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzbetreiber.
Kann ich über die Stadtwerke Stuttgart eine Wärmepumpe beziehen?Ja, gerne können Sie sich ein verbindliches Angebot der Stadtwerke Stuttgart erstellen lassen. Hier klicken um zur Anfrage zur gelangen.
Wo finde ich weitere Informationen zum Heizungstausch zu einer Wärmepumpe?Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.